Gründung einer neuen Gesellschaft
Dies bedeutet die Gründung einer Gesellschaft nach deutschem oder europäischem Recht (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die sogenannte „Unternehmergesellschaft“, eine Gesellschaftsform, die der englischen „Limited“ ähnelt). In diesem Fall bedarf es eines notariellen Grüdungsaktes.
Niederlassungen
Diese Handlungsform wird für unselbständige Filialen bereits bestehender italienischer Firmen in Deutschland gewählt. Wird diese Option gewählt, bedarf es keines notariellen Aktes.
In beiden Fällen sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Geschäftstätigkeit in Deutschland zu beachten.
Stabile Organisation
Im Sinne des deutschen Steuerrechtes kann eine Filiale faktisch als stabile Organisation – mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen - angesehen werden; hierzu bedarf also keiner bewussten Entscheidung des Unternehmers.
Typische Fälle (die Aufzählung ist nicht abschließend!) sind:
- Beschäftigung von Mitarbeitern, die Vollmacht für den Abschluss von Verträgen haben
- Ausführung von Arbeiten
- Eröffnung eines Büros in Deutschland
In diesen Fällen ist eine besonders sorgfältige Prüfung vorzunehmen, da das Entstehen einer stabilen Organisation zwingend die Versteuerung der in Deutschland erzielten Umsätze nach sich zieht.
Bei Durchführung komplexer Projekte, zum Beispiel im Baubereich, entsteht in der Regel eine stabile Organisation.
Die genauen steuerlichen Konsequenzen der jeweiligen Aktivität sind durch einen Steuerfachmann abzuklären.
In jedem Fall einer stabilen Organisation sind alle Voraussetzungen der Geschäftstätigkeit in Deutschland zu beachten.