Mitarbeiter in Deutschland
Werden Mitarbeiter in Deutschland beschäftigt, ist zunächst abzuklären, ob hierdurch eine stabile Organisation entsteht. Dies ist in der Regel nicht der Fall, wenn nur ein oder zwei Mitarbeiter ohne Abschlussvollmacht beschäftigt werden.
Liegt keine stabile Organisation vor, sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Ein Bevollmächtigter ist zu bestellen, der bei einem deutschen Finanzamt eine Steuernummer zur Abwicklung der Lohnsteuer der Mitarbeiter beantragt
- Das Beschäftigungsverhältnis ist durch den Bevollmächtigten beim Finanzamt und bei der zuständigen Sozialversicherung anzumelden
- Monatlich sind zu erstellen:
- Die Lohnabrechnungen für die Mitarbeiter
- Die Meldung zur Sozialversicherung
- Die Meldung der Lohnsteuer an das Finanzamt
- Auf der Basis der Meldungen gemäß Punkt 3 sind die entsprechenden Zahlungen an die jeweiligen Empfänger zu leisten